Die Stadt Most ist eine öffentlich-rechtliche Korporation, die mit dem Gesetz über Gemeinden gegründet wurde. Die Stellung einer statutarischen Stadt erwarb sie durch Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über die Gemeinden (Gemeindeordnung), welches mit dem 12. November 2000, d.h. mit dem Tag der Wahl in die Kreisvertretung eintrat.
Die statutarische Stadt Most ist territorial in keine Bereiche gegliedert. Die höchsten Selbstverwaltungsorgane der statutarischen Stadt sind die Stadtvertretung Most und der Stadtrat Most.
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